Allgemeine Geschäftsbedingungen
Waldbühne Heldritt
Heimatverein Heldritt e.V.
1. Vorsitzender Florian Hornung
Hauptstraße 9
96476 Bad Rodach – Heldritt
1) Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehung zwischen dem Heimatverein Heldritt e.V. und seinen Besuchern. Sie sind Bestandteil jedes Vertrags zwischen diesen beiden Parteien. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Für Sonderveranstaltungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.
2) Kartenbestellungen & Reservierungen
Kartenbestellungen können erst nach dem offiziellen Vorverkaufsbeginn bearbeitet werden.
Bei schriftlichen Bestellungen werden die Plätze bestmöglich ausgewählt. Ein Anspruch auf Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs besteht nicht. Sollten Karten für den gewünschten Aufführungstag bzw. für die gewünschte Preisgruppe vergriffen sein, erhält der Besteller Mitteilung und ein adäquates Angebot nach Verfügbarkeit.
Eine Bestellbestätigung und Informationen über den Reservierungszeitraum erfolgt per Mail.
Bei Buchung erfolgt die Zusendung der Karten mit der dazugehörigen Rechnung. Für den Versand von Eintrittskarten und Rechnung auf dem Postweg wird eine Versandkostenpauschale von 2,00 Euro erhoben. Hat der Kunde die Karten bis zum vereinbarten Termin nicht bezahlt, kann der Heimatverein Heldritt e.V. über diese Plätze verfügen.
Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der Eintrittskarten, diese zu überprüfen und Reklamationen innerhalb von 3 Arbeitstagen an die betreffende Verkaufsstelle zu richten. Nach Ablauf dieser Frist können keine Einwendungen mehr gegen die erhaltenen Eintrittskarten geltend gemacht werden. Der Kunde ist verpflichtet bei Stornierung von bereits erhaltenen Eintrittskarten, diese zurückzusenden.
Reservierungen gelten nur mit schriftlicher oder telefonischer Bestätigung. Die Reservierungsfrist kann je nach Verfügbarkeit variieren.
Vorbestellte und an der Abendkasse nicht abgeholte Eintrittskarten werden 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn in den freien Verkauf gegeben.
3) Ermäßigungen
Mögliche Ermäßigungskategorien können beim Kauf der Eintrittskarten erfragt werden. Die Voraussetzung für die Gewährung einer Ermäßigung ist beim Kauf der Eintrittskarten anzugeben. Nach dem Erwerb der Eintrittskarten wird keine nachträgliche Ermäßigung gewährt. Es kann pro Eintrittskarte nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Bei der Einlasskontrolle hat der Besucher einen gültigen Ermäßigungsnachweis vorzuzeigen, andernfalls muss an der Abendkasse der Differenzbetrag zum vollen Kartenpreis nachgezahlt werden.
4) Rückgabe
Bei dem Verkauf von Eintrittskarten /Gutscheinen für eine Theaterveranstaltung des Heimatverein Heldritt e.V. liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312c BGB vor. Dies bedeutet, dass dem Kunden kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht gegenüber des Heimatvereins Heldritt e.V. zusteht.
Die Besucher werden gebeten, die erhaltenen Karten sowie das Rückgeld sofort zu prüfen. Nachträgliche Reklamationen sind nach Verlassen der Vorverkaufsstelle/Tageskasse nicht mehr möglich.
Reservierte Eintrittskarten müssen bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Tages- bzw. Abendkasse abgeholt werden. Sollten diese Eintrittskarten nicht rechtzeitig abgeholt werden behält sich der Heimatverein Heldritt e.V. das Recht vor, die Eintrittskarten bei großer Besucherzahl in den freien Verkauf zu geben.
Es wird pro nicht abgeholte an der Tageskasse hinterlegte Eintrittskarte der Kartenpreis in Rechnung gestellt. Eine Stornierung an der Tageskasse hinterlegten Karten ist bis zu 24 Stunden vor Vorstellungsbeginn möglich. Eine Rückgabe von bereits erhaltenen Eintrittskarten per Rechnung ist bis Vorstellungsbeginn an der Tageskasse möglich. Hier wird der Eintrittspreis abzüglich einer Bearbeitungspauschale pro Eintrittskarte von 2,00 Euro erstattet. Gruppenstornierungen sind hiervon ausgenommen.
Die Rückgabe bzw. Auszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.
5) Audiovisuelle Aufzeichnungen
Das Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen aller Art im Zuschauerraum ist – nicht zuletzt aus urheberrechtlichen Gründen – ohne schriftliche Genehmigung der Theaterleitung nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher der Spielstätte verwiesen werden und es wird ungeachtet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach Ermessen vom Heimatverein Heldritt e.V. festzusetzen ist, höchstens jedoch EUR 3.000,00 im Einzelfall.
Bei audiovisuellen Aufzeichnungen von Aufführungen durch beauftragte Personen oder Firmen des Heimatvereins Heldritt e.V. ist es möglich, dass Besucher als Teil des Publikums im Bild erscheinen. In diesem Fall erklärt sich der Besucher einverstanden, dass der Veranstalter diese Aufzeichnungen inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränkt verwertet. Dies trifft auch auf das Anfertigen und Vervielfältigen von Fotos durch den Veranstalter bzw. autorisierte Dritte zu, auf denen der Zuschauer als Teil des Publikums erkennbar ist. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.
6) Parken
Auf dem Gelände des Heimatvereins Heldritt e.V. sind Parkplätze vorhanden. Der Kauf einer Eintrittskarte führt nicht zum Anrecht auf einen der vor Ort befindlichen Parkplätze. Auf den Parkplätzen ist den Anweisungen der eingeteilten Parkplatzeinweiser Folge zu leisten.
Behindertenparkplatz: Auf dem Parkplatz direkt an der Waldbühne stehen Behindertenparkplätze zur Verfügung.
Die Durchfahrt wird für Personen mit entsprechendem Berechtigungsausweis durch die Parkplatzeinweiser geregelt.
Busparkplatz: Auf dem oberen Parkplatz stehen Busparkplätze zur Verfügung.
Abholung vom Busparkplatz zur Bühne: Für gehbehinderte Gäste die mit dem Bus ankommen, ist eine Abholung vom Busparkplatz zur Bühne möglich. Es handelt sich hierbei um ein freiwilliges Angebot von anwesenden Helfern des Heimatvereins Heldritt e.V.. Dies ist somit keine Service des Heimatvereins Heldritt e.V., sondern lediglich ein Entgegenkommen der Helfer. Hierfür ist es notwendig beim Kartenverkauf diesbezüglich anzufragen. Die Inanspruchnahme dieses Angebots ist auf eigene Gefahr und der Heimatverein Heldritt e.V. übernimmt dabei keine Haftung.
Parken an der Bühne: Bei Gehbehinderung darf nach Zustimmung der Parkplatzeinweiser zum Parkplatz an der Bühne gefahren werden. Nach Vorstellungsende ist ein sofortiges Wegfahren von diesen Parkplätzen aufgrund der vor Ort befindlichen Menschenmassen nicht möglich.
7) Einlasskontrolle / Platzeinweisung
Einlass: Der Einlass erfolgt i.d.R. 2 Stunden vor Aufführungsbeginn. Zuschauer die 15 Minuten vor Aufführungsbeginn nicht anwesend sind haben keinen Anspruch auf Einlass. Der Einlass in den Zuschauerraum wird nur Besuchern gewährt welche eine gültige Eintrittskarte vorzeigen können. Für Sonderveranstaltungen können andere Einlasszeiten festgelegt werden.
Sitzplätze: Nach Vorzeigen der Eintrittskarte werden die Besucher durch das Personal des Veranstalters in die festzugewiesenen Sitzplätze eingewiesen. Für Rollstuhlnutzer stehen ausschließlich fest vorgesehene Zuschauerplätze in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Den Anweisungen der Platzanweiser ist Folge zu leisten.
Mitführen von Gegenständen und Tiere etc.: Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen sowie das Mitbringen von Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Verweis vom Theatergelände erfolgen. Wir behalten uns Sicherheitskontrollen beim Einlass vor. Aus platztechnischen Gründen müssen mitgeführte Kinderwagen, sowie ähnliche Gegenstände, während der Veranstaltung abseits des Zuschauerraums abgestellt werden. Für ein Abhandenkommen mitgeführter Gegenstände übernimmt der Heimatverein Heldritt e.V. keine Haftung.
8) Verhalten während der Vorstellung
Während der Vorstellung ist das Fotografieren sowie das Aufzeichnen von Bild und Ton verboten. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art (Mobiltelefon ausgenommen) dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden. Mobiltelefone und Geräte, die geeignet sind die Vorstellung zu stören, müssen während der Vorstellung ausgeschaltet sein.
Das Betreten des nicht öffentlichen Bereiches, insbesondere der Bühne, der Verkaufsräume, der Küche und der Aufenthaltsräume für die Mitwirkenden, ist nicht gestattet.
Das Rauchen ist nur außerhalb des Zuschauerraums gestattet.
Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Besucher belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann der Heimatverein Heldritt e.V. gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.
9) Abbruch / Absage der Aufführung
Alle Veranstaltungen sind als Freilichttheater konzipiert. Grundsätzlich wird bei jedem Wetter gespielt – der Zuschauerraum ist überdacht. Der Heimatverein Heldritt e.V. behält sich vor, bei schlechter Witterung und/oder bei Gefahr für die Mitwirkenden, und/oder das Publikum, und/oder bei zu befürchtenden Schäden für Ausstattungsgegenstände, den Beginn einer Aufführung zu verschieben, die Aufführung zu unterbrechen bzw. abzubrechen. Die Entscheidung darüber wird erst unmittelbar vor bzw. während der Vorstellung von der Spielleitung getroffen und dem Publikum mitgeteilt. Falls eine begonnene Aufführung aus vorstehenden Gründen abgebrochen werden muss, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes. Bei kurzfristiger Erkrankung eines Darstellers wird versucht einen angemessenen Ersatz zu engagieren. In solch einem Fall besteht kein Anrecht auf eine nachträgliche Minderung des Eintrittspreises. Kann kein geeigneter Ersatz für die kurzfristig ausgefallenen Darsteller gefunden werden, kann es zu einer spontanen Absage der betroffenen Aufführungen kommen. Hierbei wird versucht reservierte, bzw. bezahlte Eintrittskarten der betreffenden Vorstellungen, nach Absprache mit den Kunden auf einen Alternativtermin umzubuchen. Sollte dies nicht möglich sein wird dem Kunden der volle Eintrittspreis, abzüglich möglicher Versandkosten der Eintrittskarten, zurückerstattet.
10) Datenschutz
Sämtliche vom Käufer übermittelten Daten werden vom Heimatverein Heldritt e.V. unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Weitere Informationen sind unter www.waldbuehne-heldritt.de/datenschutz zu finden.
11) Corona
Während der Vorstellungen sind die zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu beachten. Der Heimatverein Heldritt e.V. behält sich eine aus diesem Anlass notwenige Absage oder Verschiebung der Vorstellungen vor. Bei Absage der gesamten Spielsaison des Heimatvereins Heldritt e.V. werden die bereits erworbenen Eintrittskarten, mit Ausnahme der Versandpauschale, zurückerstattet. Sollte eine Zuschauerbeschränkung pro Vorstellung aufgrund der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorliegen behält sich der Heimatverein Heldritt e.V. das Recht vor bereits erworbene und reservierte Eintrittskarten zu stornieren. Sollte keine für den Karteninhaber infrage kommende Ausweichvorstellungen zu gleichen Konditionen gefunden werden, wird der Eintrittskartenpreis, mit Ausnahme der Versandpauschale, zurückerstattet.
Bei Aufführungen von anderen Veranstaltern können andere Regelungen gelten.
12) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.